Insolvenzversicherung

Insolvenzversicherung

Laut EU Pauschalreiserichtlinien sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz zu versichern.
Unsere Reiseagentur ist nach französischem Gesetz von ATOUT FRANCE, der französischen Zentrale für Tourismus vertraglich abgesichert. Die Finanzgarantie wird von APST (Association Professionnelle de Solidarité du Tourisme) erbracht.
Diese Insolvenzversicherung stellt Ihnen sicher, dass
• der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
• notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für
die Rückreise entstehen, erstattet werden.

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